Energieeffizienzpreis Teilnahmebedingungen

Mit der Bewerbung akzeptieren die teilnehmenden Unternehmen und Kommunen die unten genannten Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs.

  1. Bewerben können sich
    • Kommunen aus Brandenburg 
    • Kommunale Unternehmen aus dem Land Brandenburg sowie
    • Unternehmen (Kleinstunternehmen, kleine und mittelständische Unternehmen - KMU*) mit Hauptsitz oder Niederlassung im Land Brandenburg. Einschränkungen hinsichtlich der Rechtsform bestehen nicht.

      * Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden in der EU-Empfehlung 2003/361 definiert. Danach zählt ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweist.

    • Auch Kooperationsprojekte, die diese Unternehmen und Hochschulen gemeinsam durchgeführt haben, können von Unternehmen im Rahmen des Wettbewerbs eingereicht werden.

  2. Vergeben werden je ein Preis in den Kategorien „Unternehmen“ und „Kommunen“ sowie ein Sonderpreis der Jury.
  3. Berücksichtigt werden nur Bewerbungen mit Projekten, die innerhalb der vergangenen fünf Jahre, d.h. nach dem 01.01.2018, abgeschlossen und im Land Brandenburg umgesetzt worden sind. Die Informationen zur Energieeffizienz müssen aussagekräftig sein.
  4. Grundlage für die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger sind die Angaben im Bewerbungsbogen und der Projektskizze. Diese Angaben werden vertraulich behandelt.
  5. Die Bewerbung erfolgt online über www.energieeffizienzpreis-brandenburg.de. Die Bewerber erhalten eine automatische Eingangsbestätigung.
  6. Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, bei denen ein vollständig ausgefülltes Antragsformular zugrunde liegt.
  7. Neben der Projektskizze-Kurzfassung (max. 2.000 Zeichen) können zusätzlich max. 3 Anhänge in den Dateiformaten pdf, jpg und png hochgeladen werden. Je Anhang ist eine zulässige Dateigröße von max. 1 MB möglich.
  8. Über die Vergabe der Preise entscheidet die Jury des Wettbewerbs. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei. Entstandene Aufwendungen können nicht übernommen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  9. Die Preise werden durch den Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Herrn Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach, sowie dem Vorstandsvorsitzenden der VKU-Landesgruppe Berlin-Brandenburg, Herrn Harald Jahnke, 25.05.2023 auf dem Brandenburger Energietag in Cottbus verliehen.
  10. Die Preisträger werden mit einem individuellen Filmporträt und einem Preisgeld in Höhe von jeweils 5.000 € geehrt.
  11. Die Teilnehmer sichern zu, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, und dass durch die eingereichten Innovationen Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, nicht verletzt werden.
  12. Bewerbungsschluss ist der 28.03.2023.