Der Bundesrat hat das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verabschiedet. Damit wird für alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition der EU-Kommission fallen, die Durchführung eines Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 zur Pflicht. Erstmalig ist das Audit bis zum 5. Dezember 2015 und danach mindestens alle vier Jahre durchzuführen. Betroffen sind sämtliche Branchen, vom produzierenden Gewerbe über den Handel und das Gesundheitswesen bis hin zu Banken und Versicherungen.