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Pflicht zum Energieaudit

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Das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ist verabschiedet. Damit wird Artikel 8 der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition der EU-Kommission fallen, müssen erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 und danach mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen, das den Anforderungen der DIN EN 16247 entspricht.

Ist mein Unternehmen betroffen?
Welche Pflichten und Fristen bestehen?
Welche alternativen Möglichkeiten der Erfüllung gibt es?
Welche Anforderungen werden an Audit und Auditor gestellt?
Wie muss der Nachweis geführt werden?

Auf diese Fragen wurden in unserer Veranstaltungsreihe Antworten geben.

Programm

  • Auditpflicht – Wen trifft Sie?
    Mark Becker, DIHK
  • Auditierung – Wer darf das Audit nach DIN EN 16247-1 durchführen?
    Sören Wiesenberg, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • Energieaudit und Energiemanagementsystem - Was konkret muss getan werden?
    Janine Zak, Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
  • Gemeinsamkeiten und Unterschiede, Leitfaden mod.eem
    René Hubrich, Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH

Ansprechpartner: 

Janine Zak

Projektmanagerin

Deutschland

Team Energieagentur

T +49 331 – 730 61-421
F +49 331 – 730 61-229
Send email

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