• Login
Wirtschaftsförderung Brandenburg | Energie
  • Home
  • Angebote für Unternehmen
  • Angebote für Kommunen und Landkreise
  • Kommunales Energiemanagement mit Kom.EMS
  • Beratungsstelle erneuerbare Energien
    • Bürgerbeteiligung
    • Kommunale Energiewende Dialoge
    • Repowering
    • PV-Anlagen nach dem Ende der EEG Vergütung
  • Energieeffizienzpreis
  • Energiestrategie 2030
  • E-Mobilität in Brandenburg
  • Energiedatenbank Brandenburg
  • Energieallianz Brandenburg
  • Veranstaltungen
  • Wir über uns
  • English Information

PV-Anlagen nach dem Ende der EEG Vergütung

Seite drucken

Nach 20 Jahren stehen die ersten PV-Anlagen nun ohne EEG-Einspeisevergütung da. Als diese Anlagen gebaut wurden, waren die Investitionen im Verhältnis zu heute sehr hoch. Oft fanden sich nur engagierte PV-Pioniere, die in eine Anlage investieren wollten. Aber die hohe Einspeisevergütung garantierte einen wirtschaftlichen Betrieb.
Damit haben sich diese Anlagen amortisiert und trotz ihres Alters liefern sie auch heute noch eine gute Leistung.

Für einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb dieser PV-Anlagen nach dem Auslaufen der EEG-Einspeisevergütung gibt es nun mehrere Optionen:

Eigenstromnutzung

Ein Anteil des erzeugten Stroms wird selbst genutzt. Dies ersetzt den teuren Netzstrombezug (ca. 30 Ct/kWh). Je nach Anlagengröße und Verbrauchsprofil können damit bis zu 40% Strombezug durch eigenen Solarstrom ersetzt werden. Wenn zusätzlich eine Batterie eingesetzt wird, kann dieser Anteil auf bis zu 80% erhöht werden.

Die wirtschaftlich interessanteste Variante liegt in der intelligenten Eigenstromnutzung. Dabei übernimmt ein Regler die sinnvolle Anpassung zwischen Verbraucher-Profil und PV-Profil. Die Regelung schaltet z.B. die Ladebox vom Elektroauto entsprechend der PV-Überschuss-Leistung. Weitere Komponenten einer solchen intelligenten Regelung wären z.B.: Solarbatterie, Wärmepumpe, Kühlgeräte, elektrische Warmwasserbereitung, Waschmaschine, und Geschirrspüler.
Dadurch wird der Bezug von Netzstrom stark reduziert. Mittlerweile gibt es etliche Anbieter für solche optimierenden PV-Regler.

Einspeisung des Stroms

Der PV-Überschuss oder die gesamte Strommenge kann in das Netz eingespeist werden. Diese Strommenge wird durch den Netzbetreiber mit dem üblichen Börsentarif vergütet (ca. 4-5 Ct/kWh). Eine Direktvermarktung des Stroms ist auch möglich. Durch die dafür notwendigen teuren Messeinrichtungen ist hier aber keine Wirtschaftlichkeit erreichbar.
Mittlerweile wird von manchen Händlern auch eine Cloud-Vermarktung angeboten. Hier übernimmt ein Händler die Direktvermarktung.

Repowering

Da die PV-Module heute sehr günstig verfügbar sind, besteht auch die Option einer Erweiterung der PV-Anlage. Dies erhöht, sofern noch freie Dachfläche vorhanden ist, die nutzbare Strommenge.

Gerne beraten wir Sie im Detail bei Fragen zum Weiterbetrieb Ihrer PV-Anlage.

Ansprechpartner

Bernd Teichmann

Projektmanager

Deutschland

Team Energieagentur

T +49 331 – 730 61-416
F +49 331 – 730 61-229
Send email

Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH

  • AGB
  • Impressum/Sonstige Hinweise
  • Datenschutzerklärung
  • Sitemap