Das Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G) verpflichtet seit 2015 alle Nicht-KMU zum Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1, erstmalig zum 05.12.2015. Alle vier Jahre muss wieder ein Energieaudit durchgeführt werden. Ab 2023 steht somit das zweite Wiederholungsaudit an.
Corona: Wenn Sie Ihr Energieaudit pandemiebedingt nicht fristgemäß durchführen konnten/können, dann müssen Sie dies ausführlich dokumentieren. Beeinträchtigungen durch die aktuelle Situation werden durch die Prüfbehörde BAFA entsprechend berücksichtigt.
Bitte beachten Sie:
Fällige Energieaudits müssen nachgeholt werden, da die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits nach §§ 8 ff. EDL-G unverändert fortbesteht.
Die Verpflichtung gilt branchenunabhängig für alle Unternehmen und Organisationen, die nicht als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) eingestuft werden. Die Prüfbehörde BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) präzisiert den Begriff der Nicht-KMU in einem Merkblatt für Energieaudits.
Nicht-KMU, deren Gesamtenergieverbrauch innerhalb der letzten 12 Monate 500.000 kWh nicht überschritten hat, müssen kein vollständiges Energieaudit durchführen. Eine Online Erklärung mit dem Gesamtenergieverbrauch und -kosten an das BAFA ist durch das betroffene Unternehmen abzugeben.
Verpflichtende Online Meldung über Energieaudits
Pflichtige Unternehmen müssen spätesten 2 Monate nach Fertigstellung des Energieauditberichts eine Online Meldung im BAFA-Portal mit einer Reihe von Angaben einstellen (Gesamtenergie und -kosten).
Das Energieaudit muss durch einen qualifizierten, unabhängigen und beim BAFA gelisteten Auditor mit entsprechenden beruflichen Fachkompetenzen und praktischer Erfahrung durchgeführt werden. In der Energieauditorenliste der BAFA finden Sie eine entsprechende Beraterin/Auditorin oder einen entsprechenden Berater/Auditor in Ihrer Nähe.
Alternativ kann ein Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 oder Umweltmanagement nach EMAS (Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (Eco-Management and Audit Scheme)) eingerichtet bzw. betrieben werden.
Wird die Auditpflicht nicht erfüllt, drohen je Unternehmen Bußgelder bis zu 50.000 Euro sowie Ordnungswidrigkeitsverfahren. Das BAFA führt regelmäßig Kontrollen durch.
Als Energieagentur des Landes Brandenburg beraten wir Sie gern zur Durchführung Ihres Energieaudits nach DIN EN 16247-1 oder zur Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN ISO 50001. Sprechen Sie uns an!
Weitere Informationen finden Sie hier: BAFA: Energieaudit nach EDL-G