Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Informationsblatt Energie Kommunal. Die Energieagentur des Landes Brandenburg informiert über aktuelle Entwicklungen im Energiebereich für den kommunalen Raum. Diesen Service erhalten Sie in unregelmäßigen Abständen – immer dann, wenn es Neuigkeiten gibt.

Informationsblatt Energie Kommunal 6/2024 – 13.12.2024

Ankündigung: Energieeffizienzpreis Brandenburg 2025

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg wird 2025 wieder den „Energieeffizienzpreis des Landes Brandenburg“ ausloben. Bewerben können sich in Kürze Unternehmen, Kommunen und kommunale Unternehmen mit Projekten, die sich durch besonders hohe Energieeffizienz und Nachhaltigkeit auszeichnen. In den drei Kategorien Kommunen/Unternehmen/Sonderpreis werden von einer Jury jeweils 5.000 Euro Preisgelder vergeben.

Weitere Informationen:  

www.energieeffizienzpreis-brandenburg.de 

Alle ausgezeichneten Projekte der vergangenen Jahre finden Sie hier:

https://energieportal-brandenburg.de/cms/inhalte/ausbaustand/praxisbeispiele/energieeffizienzpreis

 

Kommunale Energiesteckbriefe

Wie in jedem Jahr haben wir allen Brandenburger Kommunen die aktuellen Steckbriefe als PDF zugeschickt. Abgesehen von den Verbrauchsdaten, die Sie nur in diesem Steckbrief finden, sind alle Daten auch über das Energieportal Brandenburg abrufbar. Ganz neu im Energiesteckbrief ist die Verlinkung ins Energieportal direkt zu Ihrem Steckbrief „Kommunale Teilhabe“. Dort finden Sie Angaben zur Gewinnbeteiligung an Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen entsprechend Brandenburger Gesetze und EEG.

Weitere Informationen:  

https://energieagentur.wfbb.de/unsere-services/fuer-kommunen-und-landkreise/kommunale-energiesteckbriefe

 

Neuer RSS-Feed für das Energieportal Brandenburg verfügbar!

Wir freuen uns, Ihnen eine komfortable Möglichkeit anzubieten, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben: Der RSS-Feed des Energieportals Brandenburg ist jetzt verfügbar! Damit erhalten Sie alle Aktualisierungen und Nachrichten aus dem Energieportal schnell und bequem direkt auf Ihr Gerät.

Was ist ein RSS-Feed?

RSS steht für „Really Simple Syndication“ – eine einfache und praktische Methode, Inhalte von Websites zu abonnieren. Mit einem RSS-Feed verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr und bleiben über alle Entwicklungen und Angebote rund um das Thema Energie in Brandenburg informiert.

Ihre Vorteile

  • Schnelle Übersicht: Sie sehen sofort, wenn neue Inhalte auf dem Energieportal veröffentlicht werden.
  • Zeitersparnis: Keine manuelle Suche nach Updates nötig.
  • Immer aktuell: Bleiben Sie automatisch informiert – wo und wann Sie möchten.

Abonnieren Sie den RSS-Feed des Energieportals Brandenburg noch heute und verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr!

Weitere Informationen:  

https://energieportal-brandenburg.de/cms/inhalte/unser-portal/rss-feeds

Förderaufruf „Vom Plan zur Wende“

Mit dem Förderaufruf „Vom Plan zur Wende“ können innovative, lokale Ansätze gefördert werden, die Ihre kommunalen Wärmepläne schneller und wirtschaftlicher in die Praxis überführen. Ziel ist es Kommunen bei der systemischen Umsetzung ihrer Wärmepläne zu unterstützen und neue Lösungsansätze direkt in der Praxis zu testen.

Dieser Förderaufruf setzt auf enge Kooperationen zwischen Wissenschaft und Praxis. Kommunale Akteure erhalten so einen schnellen Zugang zu aktuellem Forschungswissen, und die Anforderungen aus der Praxis fließen direkt in die Umsetzung ein. Eine Breitenförderung oder die Finanzierung gesetzlicher Pflichtmaßnahmen ist nicht Teil dieses Programms.

Aktuelle Einreichungsfristen für alle Module:
- für F&E Skizzen: 01.01.2025, 01.05.2025
- für Mikroprojekte: kontinuierlich

Weitere Informationen:  

https://www.energieforschung.de/de/foerderung/foerderangebote/foerderaufruf-vom-plan-zur-wende

 

Heizungsförderung für Kommunen gestartet

Neben Eigentümerinnen und Eigentümern von selbst genutzten oder vermieteten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Unternehmen können nun auch Kommunen staatliche Fördermittel für die Anschaffung und Installation einer klimafreundlichen Heizung beantragen.

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet die KfW-Bank mit dem Programm „Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude“ (422) Unterstützung beim Einbau effizienter Wärmeerzeuger, Heizungsunterstützungsanlagen oder beim Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Die Antragstellung ist seit Ende November 2024 möglich.

Gefördert werden bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude. Dabei ist zu beachten, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden muss.

Weitere Informationen:  

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunen/F%C3%B6rderprodukte/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude-Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Kommunen-Wohn-und-Nichtwohngeb%C3%A4ude-(422)/?redirect=775168

Informationsblatt Energie Kommunal 5/2024 – 18.10.2024

Kommunalrichtlinie novelliert - Förderschwerpunkt Energiemanagement gestrichen

Die neue Fassung der Kommunalrichtlinie (KRL) tritt am 01.11.2024 in Kraft.Der Förderschwerpunkt 4.1.2 „Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements“ entfällt in dieser novellierten Fassung. Weitere Änderungen betreffen u.a. die Abrechnungsmodalitäten und die Mindestzuwendungshöhe. Anträge nach der alten Kommunalrichtlinie können nur noch bis zum 31.10.2024 gestellt werden.

Weitere Informationen:

https://www.klimaschutz.de/de/service/meldungen/neue-kommunalrichtlinie-ab-november-2024

 

Pilotkommunen für kommunale Wärmeplanung gesucht: Das Projekt „HEAT it!“

Im Rahmen des Projekts „HEAT it!“, einer Kooperation von Klima-Bündnis und Bündnis Bürgerenergie, werden zwei Pilotkommunen in Deutschland gesucht, die gemeinsam mit Bürgerenergie-Projekten eine nachhaltige Wärmeplanung entwickeln. Ziel des Projekts ist es, Synergien zwischen Kommunen und Bürgerenergiegemeinschaften zu schaffen, um die Wärmewende bürgernah und effektiv voranzutreiben.

Über einen Zeitraum von etwa 24 Monaten begleitet das HEAT it! Team die Pilotkommunen mit einem maßgeschneiderten Unterstützungsangebot:

  • Für Kommunen: Unterstützung bei der kommunalen Wärmeplanung (KWP) und den ersten Umsetzungsschritten
  • Für Bürgerenergie-Akteure: Entwicklung von Strategien zur Beteiligung an der Wärmeplanung und Unterstützung bei der Umsetzung von Bürgerenergieprojekten

Bewerbung für Pilotkommunen: bis zum 31.10.2024

Voraussetzung: Einwohnerzahl zwischen 5.000 und 25.000

Weitere Informationen und Bewerbung: 

https://region-n.net/heatit

 

Freiflächen-Solarthermie für Kommunen - Hinweise und Handlungsempfehlungen 

Freiflächen-Solarthermie gewinnt in der kommunalen Wärmeversorgung zunehmend an Bedeutung. Die Sonderausgabe der Reihe #Klimahacks des Deutschen Instituts für Urbanistik gibt Kommunen Hinweise und Empfehlungen, u.a. zur Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen, zu Betreibermodellen und zur Suche nach geeigneten Flächen.

Weitere Informationen:

https://difu.de/publikationen/2024/klimahacks-freiflaechen-solarthermie-fuer-kommunen    

Novelle des Baugesetzbuches (BauGB)

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat am 04.09.2024 die Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) im Kabinett beschlossen. Die BauGB-Novelle soll es Städten und Gemeinden ermöglichen, sich frühzeitig auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten und soll die Schaffung von Baurecht für Erneuerbare-Energien-Anlagen erleichtern. Die Novelle durchläuft nun das reguläre parlamentarische Verfahren.

Heizungsförderung

Voraussichtlich ab Ende November 2024 können auch Kommunen über das Kundenportal der KfW Förderung für die Heizungsumstellung beantragen. Für Vorhaben, die zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 begonnen wurden, kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.

Weitere Informationen:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunen/F%C3%B6rderprodukte/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude-Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Kommunen-Wohn-und-Nichtwohngeb%C3%A4ude-(422)/

Informationsblatt Energie Kommunal 4/2024 - 23.08.2024

Kommunale Wärmeplanung

Um die praktische Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes zu konkretisieren, hat das Kompetenzzentrum Wärmewende einen Leitfaden und Technikkatalog veröffentlicht: https://www.kww-halle.de/wissen/bundesgesetz-zur-waermeplanung

Die Heinrich Böll Stiftung und der Deutsche Städtetag veröffentlichten weitere Leitfäden:

Auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL), der Brandenburgischen Kommunalakademie und des Niederlausitzer Studieninstituts für kommunale Verwaltung werden spezielle Schulungen für die brandenburgischen Kommunen als planungsverantwortliche Stelle angeboten:

 

Daten

Die Daten des Zensus 2022 ermöglichen erstmals die Darstellung der Heizungsart und Energieträger auf 100x100 Raster. Zusätzlich besteht die Möglichkeit diese über einen Geodienst einzubinden: https://atlas.zensus2022.de/

Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung

Die Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung wurde im Kabinett beschlossen und trat am 22.07.2024 in Kraft.

 

Kürzung bei der Förderung von Energieberatungen

Aufgrund der haushaltspolitischen Gesamtlage sowie der hohen Nachfrage hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bereits zum 07.08.2024 die Förderhöchstsätze für die Bundesförderprogramme Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude (EBN) reduziert. Statt 80 Prozent werden nur noch 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten übernommen. Darüber hinaus werden die maximalen Zuschussbeträge gegenüber den bisherigen maximalen Zuschussbeträgen um 50 Prozent reduziert. Die Anpassungen gelten jeweils pro geförderter Beratung. 

Voll erhalten bleiben sollen der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) und die höheren förderfähigen Ausgaben für Einzelmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Weitere Informationen: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/08/20240805-aenderung-bei-der-foerderung-von-energieberatungen.html

Informationsblatt Energie Kommunal 3/2024 - 28.06.2024

Wasserstoff für Kommunale Wärmeplanung derzeit nicht verantwortbar

Bis spätestens 2026 müssen große Kommunen, bis Mitte 2028 kleine Kommunen ihre Wärmeplanung vorgelegt haben. Aktuell ist davon auszugehen, dass eine Versorgung mit Wasserstoff für Haushaltskunden unrealistisch ist. Dies geht aus einem Rechtsgutachten hervor, das von der Kanzlei Rechtsanwälte Günther im Auftrag des Umweltinstituts München e. V. erstellt wurde. Weil die Netzbetreiber die Umstellung der Gasnetze auf Wasserstoff noch nicht verlässlich zusichern können, können für Kommunen, die diese Option in ihre Wärmepläne aufnehmen, Haftungsrisiken entstehen.

Weitere Informationen zum Gutachten finden Sie auf der Webseite des Umweltinstituts München. Darüber hinaus bietet die Webseite Informationen dazu, wie Kommunen Wasserstoff rechtssicher aus der kommunalen Wärmeplanung ausschließen können:

https://umweltinstitut.org/energie-und-klima/meldungen/gutachten-fuer-kommunen-rechtssichere-waermeplanung-ohne-wasserstoff/

 

KWW-Kommunen-Umfrage 2024

Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) führt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz auch im Jahr 2024 eine Befragung zum Thema Kommunale Wärmeplanung durch.

  • Befragungszeitraum: 10.06. - 14.07.2024

  • Dauer der Umfrage: ca. 25 Minuten

  • Themen: Stand der Kommunalen Wärmeplanung (KWP), Herausforderungen in der KWP, Akteursbeteiligung, Maßnahmenumsetzung

  • Durchführung: GIM – Gesellschaft für Innovative Marktforschung

Die gewonnenen Erkenntnisse helfen dabei, Unterstützungsangebote für die kommunale Wärmewende zu erarbeiten. Auch Antworten der Kommunen, die im vergangenen Jahr bereits an der Umfrage teilgenommen haben, sind in diesem Jahr wieder relevant.

Nehmen Sie hier teil: 

https://d273.keyingress.de/?i_survey=32__db9ba2efebf7bde239f58ee493ffba2f

Als Dank für den Aufwand bietet das KWW den teilnehmenden Kommunen an, das KWW-Stipendium zu nutzen. Dieses deckt die Reisekosten von Kommunalvertreterinnen und -vertretern zur großen KWW-Konferenz am 19. September 2024 in Halle (Saale). Die Konferenz ist, wie alle KWW-Angebote, grundsätzlich für alle Teilnehmenden kostenfrei.

 

Online-Beteiligung für die Brandenburger Kommunen: Landesseitige Stärkung von kommunalem Klimaschutz und Klimaanpassung

Um die landesseitige Unterstützung  für den kommunalen Klimaschutz gezielt und entlang der kommunalen Bedarfe auszubauen, führt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) vom 25.06. - 15.07.2024 eine Online-Beteiligung durch.

Weitere Informationen gibt es hier:

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~17-06-2024-ohne-kommunen-kein-klimaschutz#

Nehmen Sie hier teil: 

https://klimaplan-brandenburg-mitmachen.de/

 

Wettbewerb „Vision CO2-Neutrales Quartier“

Ziel des Wettbewerbs ist es, verschiedene Akteure in den Kommunen zu ermutigen, Visionen und Projekte im Bereich des integrierten klimagerechten Planens und Bauens umzusetzen.

  • Was wird gesucht?

Der Wettbewerb zeichnet ambitionierte, innovative und integrierte Vorhaben des klimagerechten Planens und Bauens aus. Sie sollen entweder auf der Ebene des Quartiers oder der Gesamtstadt das Ziel der Klimaneutralität verfolgen. Die ganze Bandbreite von Umsetzungsständen ist zugelassen – von Konzeptionen über Maßnahmen, die sich aktuell in der Umsetzung befinden, bis hin zu Vorhaben, die schon realisiert sind.

  • Wer kann sich bewerben?

Teilnehmen können zum Beispiel Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Träger, Energie- und Wärmeversorger, Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften, private Eigentümer und Unternehmen, Verkehrsunternehmen, Bürgergenossenschaften, Initiativen und Vereine. Entscheidend ist, dass die Projekte von mindestens zwei Akteuren umgesetzt werden, die sich gemeinsam bewerben.

Weitere Informationen gibt es hier:

https://klimabuendnis-stadtentwicklung.de/wettbewerb/

Beschleunigungspaket für erneuerbare Energien und Industrie

Im Juni haben Bundestag und Bundesrat die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verabschiedet. Die Aufnahme des Klimas als Schutzgut in das BImSchG ermöglicht es, auf Grundlage des BImSchG erlassene Verordnungen mit Anforderungen zum Schutz des Klimas zu verknüpfen. Die BImSchG-Novelle beinhaltet zudem eine Vielzahl von Maßnahmen zur nachhaltigen Beschleunigung und Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren – sowohl für Industrieanlagen (einschließlich Elektrolyseure) als auch für Windenergie an Land. Der Zubau von Windenergieanlagen an Land wird dadurch erheblich erleichtert.

Das Beschleunigungspaket im Überblick: 

https://www.bmuv.de/pressemitteilung/ein-beschleunigungspaket-fuer-erneuerbare-energien-und-industrie-bundestag-beschliesst-gesetz-zur-verbesserung-des-klimaschutzes-beim-immissionsschutz

Energiefördrung Brandenburg

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) hat drei neue Förderprogramme im Energiebereich aufgelegt. Diese richten sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU), aber auch an Stadtwerke und Versorger gemäß Energiewirtschaftsgesetz.

Aus „Energieeffizienz Brandenburg“ können Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen durch Reduzierung des Endenergieverbrauchs gefördert werden.

Das Förderprogramm im Überblick: 

https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/energieeffizienz-brandenburg-2024/

Das Programm „Erneuerbare Energien Brandenburg“ fördert Floating-Photovoltaikanlagen, Agri-Photovoltaikanlagen, Geothermieanlagen und fischfreundliche Wasserkraftanlagen. Anträge können voraussichtlich ab Mitte Juli gestellt werden.

Das Förderprogramm im Überblick: 

https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/erneuerbare-energien-brandenburg/

Das Programm „Wasserstoff-Speicher Brandenburg“ ist im Amtsblatt veröffentlicht zielt auf die Integration der erneuerbaren Energien durch den Einsatz von Wasserstofftechnologien und die Entwicklung von intelligenten Energiesystemen, Netzen und Speichersystemen ab.

Das Förderprogramm im Amtsblatt:

https://bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2025_24.pdf

Informationsblatt Energie Kommunal 2/2024 - 03.05.2024

Klimaplan Brandenburg

Am 05.03.2024 hat die Landesregierung den Klimaplan Brandenburg beschlossen. Er ist die erste klimapolitische Gesamtstrategie der Landesregierung mit dem Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2045. Der Klimaplan enthält 103 Maßnahmen – unter anderem in den Bereichen Energie und Industrie, Verkehr und Landnutzung, Wärmewende, kommunaler Klimaschutz, Bauen, Kreislaufwirtschaft, Bioökonomie sowie treibhausgasneutrale Verwaltung.

Der Klimaplan stand im Mittelpunkt der 14. Informationsveranstaltung zum kommunalen Klimaschutz am 18.04.2024 in Potsdam. Die Präsentationen der Vorträge können hier eingesehen werden: https://energieagentur.wfbb.de/termine-und-events/14-informationsveranstaltung-zum-kommunalen-klimaschutz

Weitere Informationen zum Klimaplan finden Sie hier: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/klimaschutz/klimaschutz/klimaplan/#

Energie-Kommune des Monats

Im Februar 2024 wurde die Gemeinde Dallgow-Döberitz von der Agentur für Erneuerbare Energien e.V. (AEE) als „Energie-Kommune des Monats“ ausgezeichnet. Die Auszeichnung würdigt die Gemeinde für ihre Anstrengungen im Rahmen der Energiewende.

Dazu gehören Maßnahmen, die im Wesentlichen aus dem im vergangenen Jahr fertiggestellten integrierten Klimaschutzkonzept resultieren, beispielsweise die Bereitstellung von Elektrofahrzeugen für Dienstfahrten der Verwaltungsmitarbeitenden oder eine Reihe von Informationsveranstaltungen zu Fördermitteln und Energieeinsparmöglichkeiten in Kooperation mit verschiedenen Akteuren wie der Energieagentur Brandenburg. Des Weiteren wurden bereits Umweltbildungsaktionen zur Stärkung der lokalen Biodiversität mit den kommunalen Kitas und Schulen durchgeführt sowie ein Radverkehrskonzept erstellt.

Dallgow-Döberitz kann inzwischen rechnerisch seinen gesamten Strombedarf aus erneuerbaren Energien decken, dank zahlreicher Photovoltaik-Freiflächen- und PV-Dachanlagen im Gemeindegebiet. Weitere Maßnahmen sind derzeit in Vorbereitung.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.unendlich-viel-energie.de/projekte/energie-kommunen/dallgow-doeberitz

Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung (WPV Bbg)

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) ist derzeit mit der Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes für das Land Brandenburg befasst. Der aktuelle Stand zum Entwurf der Brandenburgischen Wärmeplanungsverordnung wurde am 18.04.2024 vorgestellt:

https://energieagentur.wfbb.de/sites/wfbb.de/files/2024-04/09_WPV%20Bbg_Grueneberg_MIL.pdf

KWW-Musterleistungsverzeichnis zur Kommunalen Wärmeplanung

Das Kompetenzzentrum Wärmewende (KWW) stellt einen neuen Service zur Verfügung: Ein Musterleistungsverzeichnis zur Kommunalen Wärmeplanung für Kommunen, die einen Förderbescheid für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung über die Kommunalrichtlinie erhalten haben. Sie finden es auf der Webseite des KWW unter folgendem Link: https://www.kww-halle.de/service/kww-musterleistungsverzeichnis

Das Musterleistungsverzeichnis für eine Erstellung der Kommunale Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz ist derzeit noch in Erarbeitung.

Auf der Webseite des KWW finden Sie zudem ein bundesweites Dienstleisterverzeichnis für die kommunale Wärmeplanung:

https://www.kww-halle.de/service/kww-dienstleisterverzeichnis

  

 

Solar-Euro

Der Brandenburger Landtag hat am 25.01.2024 das neue Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz (BbgPVAbgG) beschlossen. Demnach müssen Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Brandenburg, die ab 2025 in Betrieb gehen und mehr als ein Megawatt Leistung haben, künftig eine Sonderabgabe zugunsten der Standortkommune zahlen.

Betroffene Kommunen erhalten ab 2025 jährlich 2.000 Euro pro Megawatt installierter Leistung von den Betreibern neuer Anlagen.  Das Geld ist gemäß Gesetz zweckgebunden und kann beispielsweise für die Aufwertung des Ortsbilds, der Infrastruktur oder für eigene Energievorhaben der Kommune verwendet werden.

Weitere Informationen zum Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz finden Sie im Energieportal:

https://energieportal-brandenburg.de/cms/inhalte/themen/sonne/anwendung-photovoltaik/kommunale-teilhabe

Den Gesetzestext finden Sie hier: https://bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/76/GVBl_I_03_2024.pdf

Solarpaket 1

Am 26.04.2024 haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I verabschiedet. Es berücksichtigt die gesamte Bandbreite der Photovoltaik in der Praxis, von der kleinen Anlage auf dem Balkon über Anlagen auf Dächern von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Industriehallen bis hin zu großen Freiflächenanlagen.

Das Solarpaket I beinhaltet unter anderem die Einführung der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“. Dadurch können Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern günstigen Solarstrom von Dächern, Garagen oder Batteriespeichern direkt nutzen. Der komplizierte Umweg über die Einspeisung des PV-Stroms ins allgemeine Stromnetz entfällt. Zudem ist vorgesehen, Mieterstrom in Zukunft auch auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen wie Garagen zu fördern, sofern der dort erzeugte Strom sofort verbraucht wird, also ohne Netzdurchleitung. Mehrere Anlagen können zusammengefasst werden, um unverhältnismäßige technische Anforderungen zu vermeiden.

Über die Photovoltaik hinaus enthält das Solarpaket I wichtige Neuerungen für den Ausbau

weiterer erneuerbarer Energien, insbesondere der Windkraft und der Biomasse.

Das Solarpaket I im Überblick:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/solarpaket-im-ueberblick.pdf?__blob=publicationFile&v=10

Informationsblatt Energie Kommunal 1/2024 - 26.01.2024

Einigung beim Bundeshaushalt

Die Bundesregierung hat sich zu einem neuen Bundeshaushalt 2024 verständigt. Damit sind in verschiedenen Programmen wieder Fördermöglichkeiten unter den Rahmenbedingungen der vorläufigen Haushaltsführung zur Beantragung freigegeben. Das betrifft u.a. folgende Programme:

  • In der Kommunalrichtlinie ist die Einreichung von Anträgen und deren Bewilligung wieder möglich. Die Gewährung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns kann wieder erfolgen. Anträge, die bis zum 04.12.2023 eingegangen sind (Antragspause), haben Bestand, befinden sich weiterhin in der Bearbeitung und müssen nicht neu gestellt werden.

    Weiter Informationen finden Sie hier: https://www.klimaschutz.de/de

  • Die Förderung zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung über die Kommunalrichtlinie ist mit Inkrafttreten des Gesetzes am 01.01.2024 ausgelaufen.

    Die Finanzierung der Kommunalen Wärmeplanung wird durch den Bund sichergestellt. Dafür stehen als Planungskosten bis 2028 bundesweit 500 Millionen Euro zur Verfügung. Diese werden den Kommunen über die Länder zur Verfügung gestellt. Wie die Verteilung im Land Brandenburg im Einzelnen aussieht wird aktuell erarbeitet.

Allgemein

Das Jahr 2024 startet mit einigen Neuerungen im Bereich der energierelevanten gesetzlichen Rahmenbedingung, zu denen wir im vergangenen Jahr schon informiert haben.

Nachfolgend ein kurzer Überblick mit einigen Updates:

GEG 2024

Wärmeplanungsgesetz

Energieeffizienzgesetz

  • Das EnEfG wurde am 20.10.2023 im Bundesrat beschlossen. Das Gesetz legt erstmalig konkrete Ziele für die Senkung des Energieverbrauchs fest. Darüber hinaus werden Berichtspflichten zum Energieverbrauch festgelegt und öffentliche Stellen mit einem sehr hohen Verbrauch (> 3 GWh/a) werden verpflichtet, bis zum 30.06.2026 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzurichten. Bei einem Gesamtenergieverbrauch von 1 GWh bis unter 3 GWh ist ein vereinfachtes Energiemanagementsystem zu etablieren.

    Finanzielle Sanktionen bei Nichterfüllung sind geplant.  

    Die Bundesländer müssen die Zielstellungen aus dem Bundesgesetz zeitnah in Landesrecht umsetzen. Details der kommunalen Einsparverpflichtungen wird eine Landesverordnung regeln. 

    Das Energieeffizienzgesetz finden Sie hier:

    https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/BJNR1350B0023.html

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