Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Informationsblatt Energie Kommunal. Die Energieagentur des Landes Brandenburg informiert über aktuelle Entwicklungen im Energiebereich für den kommunalen Raum. Diesen Service erhalten Sie in unregelmäßigen Abständen – immer dann, wenn es Neuigkeiten gibt.
Informationsblatt Energie Kommunal 1/2023
- Kommunales Energiemanagement - neues Projekt zum Einstieg ins kommunale Energiemanagement für Brandenburger Kommunen
- Die Energieagentur Brandenburg startet mit einem neuen Projekt für Brandenburger Kommunen, die in ein systematisches Energiemanagement nach dem Standard Kom.EMS einsteigen möchten. Für die Einführung ist eine Förderung von 70 - 90 % der Personal- und Sachkosten über die Kommunalrichtlinie möglich.
- An zwei Terminen werden wir über den Projektablauf, Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangebote der Energieagentur informieren.
- Wer sollte teilnehmen? Leitungsebene und Entscheidungsträger, Mitarbeitende des Liegenschaftsamtes/Bauverwaltung, Kämmerei
- Melden Sie sich gleich online an:
- Montag, 12.06.2023, 09:00 – 10:30 Uhr, online https://energieagentur.wfbb.de/termine-und-events/projekt-komems-informationsveranstaltung-12062023 oder
- Freitag, 30.06.2023, 09:00-10:30 Uhr, online https://energieagentur.wfbb.de/termine-und-events/projekt-komems-informationsveranstaltung-30062023
- Energieportal Brandenburg – neue Daten
- Ab sofort sind im Energieportal die EEG Basisflächen für potenzielle EEG Anlagen nach dem neuen EEG 2023 abgebildet. Die Potenziale der Solarfreiflächen erhöhen sich aufgrund der geänderten Regelung von 26,4 GW auf 67,3 GW. Der größte Anteil liegt bei den Randstreifen von Bundesautobahnen und Bahnstrecken mit 65,3 GW.
- Link Energieportal: https://energieportal-brandenburg.de/cms/inhalte/daten-karten/statistiken/solarbericht/info/2020-12000000
- Zudem können nun auch die Schutzgebiete eingesehen werden, die häufig ein Ausschlusskriterium für Freiflächenanlagen darstellen: Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet, Nationalpark, Naturpark, Biosphärenreservat, Schutzgebiet: Fauna-Flora-Habitat-Gebiet und Vogelschutzgebiet
- Link Energieportal: https://energieportal-brandenburg.de/cms/inhalte/tools/solaratlas-brandenburg/freiflaechen
- Windenergie – Musteranschreiben Beteiligung EEG 2023 § 6 Bestandsanlagen
- Nach dem EEG gilt seit 01.01.2023: Anlagenbetreiber sollen Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, finanziell beteiligen. Auch für bestehende Anlagen ermöglicht das EEG 2023 eine finanzielle Teilhabe der Kommunen auf freiwilliger Basis. Im Energieportal finden Sie dazu ein Musteranschreiben, das Sie nutzen können, um mit dem Anlagenbetreiber dazu in Kontakt zu treten.
- Link Energieportal: https://energieportal-brandenburg.de/cms/inhalte/themen/wind/kommunale-teilhabe
- Freiflächenanlagen – Mustervertrag nach dem neuen EEG 2023 §6
- Auch für PV-Freiflächenanlagen wurde mit dem §6 EEG die Möglichkeit einer kommunalen Beteiligung geschaffen. Diese wurde mit dem überarbeiteten EEG 2023 auch auf bestehende Anlagen ausgeweitet. Standortgemeinden dürfen bei neuen und bestehenden Solarparks sowie bei Solarpark-Repowering Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden. Die Beteiligung der Standortkommunen ist freiwillig und erfordert eine vertragliche Regelung. Unter www.sonnesammeln.de finden Sie zu diesem Zweck kostenlose Musterverträge als Hilfestellung für alle Beteiligten.
- Link Musterverträge: https://sonne-sammeln.de/mustervertrag/
- Neuer Praxisleitfaden Klimaschutz
- Der Praxisleitfaden „Klimaschutz in Kommunen“ ist nun digital verfügbar. Der Leitfaden ist vor allem für das Klimaschutzpersonal in Kommunen und Organisationen konzipiert und steht kostenfrei zum Download zur Verfügung.
- Link Praxisleitfaden: https://leitfaden.kommunaler-klimaschutz.de/
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Brandenburg Paket - 41,5 Millionen Euro für kommunalen Klimaschutz und Energieeinsparung: Kommunen, Landkreise und kreisfreie Städte erhalten Mittel aus dem Brandenburg-Paket
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Das Brandenburger Klimaschutzministerium unterstützt in dem bisher größten Paket für den kommunalen Klimaschutz in Brandenburg die Kommunen im Land bei der Umsetzung von Transformations- und Klimaschutzmaßnahmen. Die entsprechende Richtlinie des Brandenburg-Pakets wurde am 24.05.2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Die Auszahlung der Mittel erfolgt ohne bürokratischen Mehraufwand für die Kommunen. Damit erhalten die brandenburgischen Kommunen, Landkreise und kreisfreien Städten zusätzlich einmalig im Jahr 2023 21 Millionen Euro und im Jahr 2024 20,5 Millionen Euro für Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz.
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Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des MLUK https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~25-05-2023-brandenburg-paket
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- Energiemanagement - Kommunalrichtlinie
- 10-20 % Energiekosten einsparen! Mit der Implementierung eines Energiemanagementsystem ist dies möglich. Der Bund unterstützt diese Maßnahme über die Kommunalrichtlinie. Neben der Personalkostenförderung des Energiemanagers wird auch die Beschaffung notwendiger Hard- und Software unterstützt.
- Weitere Informationen finden Sie in der Kommunalrichtlinie unter Punkt 4.1.2 – Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/implementierung-und-erweiterung-eines-energiemanagements
- Kommunale Wärmeplanung - Kommunalrichtlinie
- Kommunale Wärmeplanung ist derzeit in aller Munde. Die Kommunalrichtlinie unterstützt Sie bei der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung mit der Förderung eines externen Dienstleisters. Noch bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90% (bzw. 100% für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten).
- Weitere Informationen finden Sie in der Kommunalrichtlinie unter Punkt 4.1.11 https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/erstellung-einer-kommunalen-waermeplanung
- Vereinfachte Genehmigungsverfahren für PV-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenstrecken
- Eine neue Regelung im Baurecht ermöglicht vereinfachte Genehmigungsverfahren für PV-Freiflächenanlagen auf bestimmten Flächen entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenstrecken. Die Privilegierung bezieht sich nur auf Flächen mit einem maximalen Abstand von 200 Metern vom äußeren Fahrbahnrand. Für Vorhaben solcher Art muss demnach kein Bebauungsplan erstellt werden. Das nach wie vor notwendige Zulassungsverfahren prüft, ob öffentliche Belange oder Ziele der Raumordnung entgegenstehen.
- Weitere Informationen finden Sie im Energieportal: https://energieportal-brandenburg.de/cms/inhalte/themen/sonne/anwendung-photovoltaik/genehmigung
- Aktuelle Termine finden Sie auf unserer Webseite https://energieagentur.wfbb.de/termine-und-events
- Auszug anstehender Termine:
- Kommunalbeteiligung an Solarparks – den neuen Mustervertrag rechtssicher anwenden 06.06.2023
- Klimabündnis Stadtentwicklung „Innovative Lösungen für die Wärmewende“ 06.06.2023
- Projekt Kom.EMS Informationsveranstaltungen
- Workshop Region Ost zur Sektorenkopplung: Kommunale Potenziale und Einbindung von Akteur*innen zur erfolgreichen Projektumsetzung 20.06.2023
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