Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Informationsblatt Energie Kommunal. Die Energieagentur des Landes Brandenburg informiert über aktuelle Entwicklungen im Energiebereich für den kommunalen Raum. Diesen Service erhalten Sie in unregelmäßigen Abständen – immer dann, wenn es Neuigkeiten gibt.
Informationsblatt Energie Kommunal 5/2024 – 18.10.2024
Kommunalrichtlinie novelliert - Förderschwerpunkt Energiemanagement gestrichen
Die neue Fassung der Kommunalrichtlinie (KRL) tritt am 01.11.2024 in Kraft.Der Förderschwerpunkt 4.1.2 „Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements“ entfällt in dieser novellierten Fassung. Weitere Änderungen betreffen u.a. die Abrechnungsmodalitäten und die Mindestzuwendungshöhe. Anträge nach der alten Kommunalrichtlinie können nur noch bis zum 31.10.2024 gestellt werden.
Weitere Informationen:
https://www.klimaschutz.de/de/service/meldungen/neue-kommunalrichtlinie-ab-november-2024
Pilotkommunen für kommunale Wärmeplanung gesucht: Das Projekt „HEAT it!“
Im Rahmen des Projekts „HEAT it!“, einer Kooperation von Klima-Bündnis und Bündnis Bürgerenergie, werden zwei Pilotkommunen in Deutschland gesucht, die gemeinsam mit Bürgerenergie-Projekten eine nachhaltige Wärmeplanung entwickeln. Ziel des Projekts ist es, Synergien zwischen Kommunen und Bürgerenergiegemeinschaften zu schaffen, um die Wärmewende bürgernah und effektiv voranzutreiben.
Über einen Zeitraum von etwa 24 Monaten begleitet das HEAT it! Team die Pilotkommunen mit einem maßgeschneiderten Unterstützungsangebot:
- Für Kommunen: Unterstützung bei der kommunalen Wärmeplanung (KWP) und den ersten Umsetzungsschritten
- Für Bürgerenergie-Akteure: Entwicklung von Strategien zur Beteiligung an der Wärmeplanung und Unterstützung bei der Umsetzung von Bürgerenergieprojekten
Bewerbung für Pilotkommunen: bis zum 31.10.2024
Voraussetzung: Einwohnerzahl zwischen 5.000 und 25.000
Weitere Informationen und Bewerbung:
Freiflächen-Solarthermie für Kommunen - Hinweise und Handlungsempfehlungen
Freiflächen-Solarthermie gewinnt in der kommunalen Wärmeversorgung zunehmend an Bedeutung. Die Sonderausgabe der Reihe #Klimahacks des Deutschen Instituts für Urbanistik gibt Kommunen Hinweise und Empfehlungen, u.a. zur Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen, zu Betreibermodellen und zur Suche nach geeigneten Flächen.
Weitere Informationen:
https://difu.de/publikationen/2024/klimahacks-freiflaechen-solarthermie-fuer-kommunen
Novelle des Baugesetzbuches (BauGB)
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat am 04.09.2024 die Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) im Kabinett beschlossen. Die BauGB-Novelle soll es Städten und Gemeinden ermöglichen, sich frühzeitig auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten und soll die Schaffung von Baurecht für Erneuerbare-Energien-Anlagen erleichtern. Die Novelle durchläuft nun das reguläre parlamentarische Verfahren.
Heizungsförderung
Voraussichtlich ab Ende November 2024 können auch Kommunen über das Kundenportal der KfW Förderung für die Heizungsumstellung beantragen. Für Vorhaben, die zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 begonnen wurden, kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.
Weitere Informationen:
-
Aktuelle Termine finden Sie auf unserer Webseite https://energieagentur.wfbb.de/termine-und-events
- 15. Informationsveranstaltung zum kommunalen Klimaschutz am 07.11.2024 in Potsdam https://energieagentur.wfbb.de/termine-und-events/15-informationsveranstaltung-zum-kommunalen-klimaschutz
- Regionaler Workshop „Erfahrungsaustausch Kommunale Wärmeplanung“ Prenzlau am 06.11.2024 in Prenzlau https://energieagentur.wfbb.de/termine-und-events/regionaler-workshop-erfahrungsaustausch-kommunale-waermeplanung-prenzlau
- 11. Regionale Energiekonferenz Havelland-Fläming am 13.11.2024 in Ludwigsfelde https://www.eti-brandenburg.de/wp-content/uploads/2024/09/Einladung_11._Energiekonferenz_Havelland-Flaeming.pdf
- Regionaler Workshop „Erfahrungsaustausch kommunale Wärmeplanung“ Neuruppin am 10.12.2024 in Neuruppin https://energieagentur.wfbb.de/termine-und-events/regionaler-workshop-erfahrungsaustausch-kommunale-waermeplanung-neuruppin
Informationsblatt Energie Kommunal 4/2024 - 23.08.2024
Kommunale Wärmeplanung
Um die praktische Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes zu konkretisieren, hat das Kompetenzzentrum Wärmewende einen Leitfaden und Technikkatalog veröffentlicht: https://www.kww-halle.de/wissen/bundesgesetz-zur-waermeplanung
Die Heinrich Böll Stiftung und der Deutsche Städtetag veröffentlichten weitere Leitfäden:
- „Kommunale Wärmewende strategisch planen – ein Leitfaden“, Heinrich Böll Stiftung https://www.boell.de/de/2024/06/10/kommunale-waermewende-strategisch-planen
- „Daten für die kommunale Wärmeplanung“, Deutscher Städtetag https://www.staedtetag.de/publikationen/weitere-publikationen/2024/leitfaden-daten-fuer-die-kommunale-waermeplanung
Auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL), der Brandenburgischen Kommunalakademie und des Niederlausitzer Studieninstituts für kommunale Verwaltung werden spezielle Schulungen für die brandenburgischen Kommunen als planungsverantwortliche Stelle angeboten:
- Niederlausitzer Studieninstitut: https://www.nlsi.de/aktuelles/neu/?nr=65
- Brandenburgische Kommunalakademie: https://www.bka-brandenburg.de/seite/718122/kommunale-w%C3%A4rmeplanung.html#content
Daten
Die Daten des Zensus 2022 ermöglichen erstmals die Darstellung der Heizungsart und Energieträger auf 100x100 Raster. Zusätzlich besteht die Möglichkeit diese über einen Geodienst einzubinden: https://atlas.zensus2022.de/
Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung
Die Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung wurde im Kabinett beschlossen und trat am 22.07.2024 in Kraft.
- Die Verordnung finden Sie hier: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgwpv
- In einer Online-Veranstaltung am 16.07.2024 wurde die Verordnung vorgestellt und über den Stand der Wärmeplanung in den Brandenburger Kommunen berichtet: https://klimabuendnis-stadtentwicklung.de/online-veranstaltung-kommunale-waermeplanung-2024-07/
- Pressemitteilung: https://brandenburg.de/cms/detail.php/detail.php?gsid=brandenburg_06.c.844736.de
Kürzung bei der Förderung von Energieberatungen
Aufgrund der haushaltspolitischen Gesamtlage sowie der hohen Nachfrage hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bereits zum 07.08.2024 die Förderhöchstsätze für die Bundesförderprogramme Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude (EBN) reduziert. Statt 80 Prozent werden nur noch 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten übernommen. Darüber hinaus werden die maximalen Zuschussbeträge gegenüber den bisherigen maximalen Zuschussbeträgen um 50 Prozent reduziert. Die Anpassungen gelten jeweils pro geförderter Beratung.
Voll erhalten bleiben sollen der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) und die höheren förderfähigen Ausgaben für Einzelmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Weitere Informationen: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/08/20240805-aenderung-bei-der-foerderung-von-energieberatungen.html
-
Aktuelle Termine finden Sie auf unserer Webseite https://energieagentur.wfbb.de/termine-und-events
-
Workshop-Reihe: Wo finde ich was im Energieportal Brandenburg? Teil 3: Wärmekataster – Bestands- und Potenzialanalyse online am 13.09.2024 https://energieagentur.wfbb.de/termine-und-events/workshop-reihe-wo-finde-ich-was-im-energieportal-brandenburg-3
-
Große KWW-Konferenz 2024 Kommunale Wärmeplanung in Halle am 19.09.2024 https://energieagentur.wfbb.de/termine-und-events/grosse-kww-konferenz-2024-kommunale-waermeplanung-informieren-netzwerken-durchspielen
-
Zweiter Fachkongress für die öffentliche Hand in Erfurt am 04.-05.11.2024 https://www.aufbaubank.de/Veranstaltungen/Zweiter-Fachkongress-fuer-die-Oeffentliche-Hand
-
Save the date: 15. Informationsveranstaltung zum kommunalen Klimaschutz in Potsdam am 07.11.2024
Informationsblatt Energie Kommunal 3/2024 - 28.06.2024
Wasserstoff für Kommunale Wärmeplanung derzeit nicht verantwortbar
Bis spätestens 2026 müssen große Kommunen, bis Mitte 2028 kleine Kommunen ihre Wärmeplanung vorgelegt haben. Aktuell ist davon auszugehen, dass eine Versorgung mit Wasserstoff für Haushaltskunden unrealistisch ist. Dies geht aus einem Rechtsgutachten hervor, das von der Kanzlei Rechtsanwälte Günther im Auftrag des Umweltinstituts München e. V. erstellt wurde. Weil die Netzbetreiber die Umstellung der Gasnetze auf Wasserstoff noch nicht verlässlich zusichern können, können für Kommunen, die diese Option in ihre Wärmepläne aufnehmen, Haftungsrisiken entstehen.
Weitere Informationen zum Gutachten finden Sie auf der Webseite des Umweltinstituts München. Darüber hinaus bietet die Webseite Informationen dazu, wie Kommunen Wasserstoff rechtssicher aus der kommunalen Wärmeplanung ausschließen können:
KWW-Kommunen-Umfrage 2024
Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) führt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz auch im Jahr 2024 eine Befragung zum Thema Kommunale Wärmeplanung durch.
-
Befragungszeitraum: 10.06. - 14.07.2024
-
Dauer der Umfrage: ca. 25 Minuten
-
Themen: Stand der Kommunalen Wärmeplanung (KWP), Herausforderungen in der KWP, Akteursbeteiligung, Maßnahmenumsetzung
-
Durchführung: GIM – Gesellschaft für Innovative Marktforschung
Die gewonnenen Erkenntnisse helfen dabei, Unterstützungsangebote für die kommunale Wärmewende zu erarbeiten. Auch Antworten der Kommunen, die im vergangenen Jahr bereits an der Umfrage teilgenommen haben, sind in diesem Jahr wieder relevant.
Nehmen Sie hier teil:
https://d273.keyingress.de/?i_survey=32__db9ba2efebf7bde239f58ee493ffba2f
Als Dank für den Aufwand bietet das KWW den teilnehmenden Kommunen an, das KWW-Stipendium zu nutzen. Dieses deckt die Reisekosten von Kommunalvertreterinnen und -vertretern zur großen KWW-Konferenz am 19. September 2024 in Halle (Saale). Die Konferenz ist, wie alle KWW-Angebote, grundsätzlich für alle Teilnehmenden kostenfrei.
Online-Beteiligung für die Brandenburger Kommunen: Landesseitige Stärkung von kommunalem Klimaschutz und Klimaanpassung
Um die landesseitige Unterstützung für den kommunalen Klimaschutz gezielt und entlang der kommunalen Bedarfe auszubauen, führt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) vom 25.06. - 15.07.2024 eine Online-Beteiligung durch.
Weitere Informationen gibt es hier:
Nehmen Sie hier teil:
https://klimaplan-brandenburg-mitmachen.de/
Wettbewerb „Vision CO2-Neutrales Quartier“
Ziel des Wettbewerbs ist es, verschiedene Akteure in den Kommunen zu ermutigen, Visionen und Projekte im Bereich des integrierten klimagerechten Planens und Bauens umzusetzen.
-
Was wird gesucht?
Der Wettbewerb zeichnet ambitionierte, innovative und integrierte Vorhaben des klimagerechten Planens und Bauens aus. Sie sollen entweder auf der Ebene des Quartiers oder der Gesamtstadt das Ziel der Klimaneutralität verfolgen. Die ganze Bandbreite von Umsetzungsständen ist zugelassen – von Konzeptionen über Maßnahmen, die sich aktuell in der Umsetzung befinden, bis hin zu Vorhaben, die schon realisiert sind.
-
Wer kann sich bewerben?
Teilnehmen können zum Beispiel Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Träger, Energie- und Wärmeversorger, Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften, private Eigentümer und Unternehmen, Verkehrsunternehmen, Bürgergenossenschaften, Initiativen und Vereine. Entscheidend ist, dass die Projekte von mindestens zwei Akteuren umgesetzt werden, die sich gemeinsam bewerben.
Weitere Informationen gibt es hier:
Beschleunigungspaket für erneuerbare Energien und Industrie
Im Juni haben Bundestag und Bundesrat die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verabschiedet. Die Aufnahme des Klimas als Schutzgut in das BImSchG ermöglicht es, auf Grundlage des BImSchG erlassene Verordnungen mit Anforderungen zum Schutz des Klimas zu verknüpfen. Die BImSchG-Novelle beinhaltet zudem eine Vielzahl von Maßnahmen zur nachhaltigen Beschleunigung und Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren – sowohl für Industrieanlagen (einschließlich Elektrolyseure) als auch für Windenergie an Land. Der Zubau von Windenergieanlagen an Land wird dadurch erheblich erleichtert.
Das Beschleunigungspaket im Überblick:
Energiefördrung Brandenburg
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) hat drei neue Förderprogramme im Energiebereich aufgelegt. Diese richten sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU), aber auch an Stadtwerke und Versorger gemäß Energiewirtschaftsgesetz.
Aus „Energieeffizienz Brandenburg“ können Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen durch Reduzierung des Endenergieverbrauchs gefördert werden.
Das Förderprogramm im Überblick:
https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/energieeffizienz-brandenburg-2024/
Das Programm „Erneuerbare Energien Brandenburg“ fördert Floating-Photovoltaikanlagen, Agri-Photovoltaikanlagen, Geothermieanlagen und fischfreundliche Wasserkraftanlagen. Anträge können voraussichtlich ab Mitte Juli gestellt werden.
Das Förderprogramm im Überblick:
https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/erneuerbare-energien-brandenburg/
Das Programm „Wasserstoff-Speicher Brandenburg“ ist im Amtsblatt veröffentlicht zielt auf die Integration der erneuerbaren Energien durch den Einsatz von Wasserstofftechnologien und die Entwicklung von intelligenten Energiesystemen, Netzen und Speichersystemen ab.
Das Förderprogramm im Amtsblatt:
https://bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2025_24.pdf
-
Aktuelle Termine finden Sie auf unserer Webseite - https://energieagentur.wfbb.de/termine-und-events
-
Workshop-Reihe: wo finde ich was im Energieportal? Teil 2 „Kommunale Teilhabe“ online am 05.07.2024 https://energieagentur.wfbb.de/termine-und-events/workshop-reihe-wo-finde-ich-was-im-energieportal-brandenburg-2
-
„Kommunale Wärmeplanung - Umsetzung in Brandenburg“ online am 16.07.2024 https://energieagentur.wfbb.de/termine-und-events/kommunale-waermeplanung-umsetzung-brandenburg
Informationsblatt Energie Kommunal 2/2024 - 03.05.2024
Klimaplan Brandenburg
Am 05.03.2024 hat die Landesregierung den Klimaplan Brandenburg beschlossen. Er ist die erste klimapolitische Gesamtstrategie der Landesregierung mit dem Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2045. Der Klimaplan enthält 103 Maßnahmen – unter anderem in den Bereichen Energie und Industrie, Verkehr und Landnutzung, Wärmewende, kommunaler Klimaschutz, Bauen, Kreislaufwirtschaft, Bioökonomie sowie treibhausgasneutrale Verwaltung.
Der Klimaplan stand im Mittelpunkt der 14. Informationsveranstaltung zum kommunalen Klimaschutz am 18.04.2024 in Potsdam. Die Präsentationen der Vorträge können hier eingesehen werden: https://energieagentur.wfbb.de/termine-und-events/14-informationsveranstaltung-zum-kommunalen-klimaschutz
Weitere Informationen zum Klimaplan finden Sie hier: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/klimaschutz/klimaschutz/klimaplan/#
Energie-Kommune des Monats
Im Februar 2024 wurde die Gemeinde Dallgow-Döberitz von der Agentur für Erneuerbare Energien e.V. (AEE) als „Energie-Kommune des Monats“ ausgezeichnet. Die Auszeichnung würdigt die Gemeinde für ihre Anstrengungen im Rahmen der Energiewende.
Dazu gehören Maßnahmen, die im Wesentlichen aus dem im vergangenen Jahr fertiggestellten integrierten Klimaschutzkonzept resultieren, beispielsweise die Bereitstellung von Elektrofahrzeugen für Dienstfahrten der Verwaltungsmitarbeitenden oder eine Reihe von Informationsveranstaltungen zu Fördermitteln und Energieeinsparmöglichkeiten in Kooperation mit verschiedenen Akteuren wie der Energieagentur Brandenburg. Des Weiteren wurden bereits Umweltbildungsaktionen zur Stärkung der lokalen Biodiversität mit den kommunalen Kitas und Schulen durchgeführt sowie ein Radverkehrskonzept erstellt.
Dallgow-Döberitz kann inzwischen rechnerisch seinen gesamten Strombedarf aus erneuerbaren Energien decken, dank zahlreicher Photovoltaik-Freiflächen- und PV-Dachanlagen im Gemeindegebiet. Weitere Maßnahmen sind derzeit in Vorbereitung.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.unendlich-viel-energie.de/projekte/energie-kommunen/dallgow-doeberitz
Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung (WPV Bbg)
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) ist derzeit mit der Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes für das Land Brandenburg befasst. Der aktuelle Stand zum Entwurf der Brandenburgischen Wärmeplanungsverordnung wurde am 18.04.2024 vorgestellt:
https://energieagentur.wfbb.de/sites/wfbb.de/files/2024-04/09_WPV%20Bbg_Grueneberg_MIL.pdf
KWW-Musterleistungsverzeichnis zur Kommunalen Wärmeplanung
Das Kompetenzzentrum Wärmewende (KWW) stellt einen neuen Service zur Verfügung: Ein Musterleistungsverzeichnis zur Kommunalen Wärmeplanung für Kommunen, die einen Förderbescheid für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung über die Kommunalrichtlinie erhalten haben. Sie finden es auf der Webseite des KWW unter folgendem Link: https://www.kww-halle.de/service/kww-musterleistungsverzeichnis
Das Musterleistungsverzeichnis für eine Erstellung der Kommunale Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz ist derzeit noch in Erarbeitung.
Auf der Webseite des KWW finden Sie zudem ein bundesweites Dienstleisterverzeichnis für die kommunale Wärmeplanung:
https://www.kww-halle.de/service/kww-dienstleisterverzeichnis
Solar-Euro
Der Brandenburger Landtag hat am 25.01.2024 das neue Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz (BbgPVAbgG) beschlossen. Demnach müssen Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Brandenburg, die ab 2025 in Betrieb gehen und mehr als ein Megawatt Leistung haben, künftig eine Sonderabgabe zugunsten der Standortkommune zahlen.
Betroffene Kommunen erhalten ab 2025 jährlich 2.000 Euro pro Megawatt installierter Leistung von den Betreibern neuer Anlagen. Das Geld ist gemäß Gesetz zweckgebunden und kann beispielsweise für die Aufwertung des Ortsbilds, der Infrastruktur oder für eigene Energievorhaben der Kommune verwendet werden.
Weitere Informationen zum Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz finden Sie im Energieportal:
Den Gesetzestext finden Sie hier: https://bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/76/GVBl_I_03_2024.pdf
Solarpaket 1
Am 26.04.2024 haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I verabschiedet. Es berücksichtigt die gesamte Bandbreite der Photovoltaik in der Praxis, von der kleinen Anlage auf dem Balkon über Anlagen auf Dächern von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Industriehallen bis hin zu großen Freiflächenanlagen.
Das Solarpaket I beinhaltet unter anderem die Einführung der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“. Dadurch können Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern günstigen Solarstrom von Dächern, Garagen oder Batteriespeichern direkt nutzen. Der komplizierte Umweg über die Einspeisung des PV-Stroms ins allgemeine Stromnetz entfällt. Zudem ist vorgesehen, Mieterstrom in Zukunft auch auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen wie Garagen zu fördern, sofern der dort erzeugte Strom sofort verbraucht wird, also ohne Netzdurchleitung. Mehrere Anlagen können zusammengefasst werden, um unverhältnismäßige technische Anforderungen zu vermeiden.
Über die Photovoltaik hinaus enthält das Solarpaket I wichtige Neuerungen für den Ausbau
weiterer erneuerbarer Energien, insbesondere der Windkraft und der Biomasse.
Das Solarpaket I im Überblick:
- Aktuelle Termine finden Sie auf unserer Webseite - https://energieagentur.wfbb.de/termine-und-events
- Vorstellung der neuen Brandenburger Arbeitshilfe „Klimaanpassung in Städten und Gemeinden“ am 07.05.2024 in Potsdam https://energieagentur.wfbb.de/termine-und-events/resilient-im-klimawandel-klimaanpassung-staedten-und-gemeinden
- Workshop-Reihe: Wo finde ich was im Energieportal BB? Teil 1: EE-Anlagen in meinem Gemeindegebiet am 31.05.2024 https://energieagentur.wfbb.de/termine-und-events/workshop-reihe-wo-finde-ich-was-im-energieportal-brandenburg
Informationsblatt Energie Kommunal 1/2024 - 26.01.2024
Einigung beim Bundeshaushalt
Die Bundesregierung hat sich zu einem neuen Bundeshaushalt 2024 verständigt. Damit sind in verschiedenen Programmen wieder Fördermöglichkeiten unter den Rahmenbedingungen der vorläufigen Haushaltsführung zur Beantragung freigegeben. Das betrifft u.a. folgende Programme:
-
In der Kommunalrichtlinie ist die Einreichung von Anträgen und deren Bewilligung wieder möglich. Die Gewährung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns kann wieder erfolgen. Anträge, die bis zum 04.12.2023 eingegangen sind (Antragspause), haben Bestand, befinden sich weiterhin in der Bearbeitung und müssen nicht neu gestellt werden.
Weiter Informationen finden Sie hier: https://www.klimaschutz.de/de
-
Die Förderung zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung über die Kommunalrichtlinie ist mit Inkrafttreten des Gesetzes am 01.01.2024 ausgelaufen.
Die Finanzierung der Kommunalen Wärmeplanung wird durch den Bund sichergestellt. Dafür stehen als Planungskosten bis 2028 bundesweit 500 Millionen Euro zur Verfügung. Diese werden den Kommunen über die Länder zur Verfügung gestellt. Wie die Verteilung im Land Brandenburg im Einzelnen aussieht wird aktuell erarbeitet.
-
Beim BAFA sind folgende Programme für Antragstellung und Bewilligung unter den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung (bzw. unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel) wieder offen:
-
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Nichtwohngebaeude_Anlagen_Systeme/nichtwohngebaeude_anlagen_systeme_node.html
-
Energieberatung für Wohngebäude (EBW) https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html
-
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) Anträge sind mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien (voraussichtlich ab dem 15.02.2024) wieder möglich https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/energieeffizienz_und_prozesswaerme_node.html
-
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waermenetze/effiziente_waermenetze_node.html
-
Allgemein
Das Jahr 2024 startet mit einigen Neuerungen im Bereich der energierelevanten gesetzlichen Rahmenbedingung, zu denen wir im vergangenen Jahr schon informiert haben.
Nachfolgend ein kurzer Überblick mit einigen Updates:
GEG 2024
-
Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes betrifft im Wesentlichen Vorschriften für die Heiz- und Anlagentechnik. Insbesondere betrifft dies die Verpflichtung zur Nutzung von 65% erneuerbare Energie in der Wärmeversorgung bei erstmaligem Einbau oder Ersatz von alten Heizungsanlagen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/280/VO
und
Wärmeplanungsgesetz
-
Das Wärmeplanungsgesetz wurde am 15.12.2023 durch den Bundesrat verabschiedet. Bis spätestens Mitte 2028 sollen alle rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung haben: In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohner) soll sie bis zum 30.06.2026 vorliegen, in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30.06.2028. Kleinere Gemeinden (unter 10.000 Einwohner) können ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren vornehmen. Details zum vereinfachten Verfahren müssen von den Bundesländern festgelegt werden.
Das Land Brandenburg (Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung) erarbeitet innerhalb des ersten Halbjahres 2024 die landesrechtliche Umsetzung in Form einer Rechtsverordnung.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://energieportal-brandenburg.de/cms/inhalte/themen/kommunale-waermeplanung
und
Energieeffizienzgesetz
-
Das EnEfG wurde am 20.10.2023 im Bundesrat beschlossen. Das Gesetz legt erstmalig konkrete Ziele für die Senkung des Energieverbrauchs fest. Darüber hinaus werden Berichtspflichten zum Energieverbrauch festgelegt und öffentliche Stellen mit einem sehr hohen Verbrauch (> 3 GWh/a) werden verpflichtet, bis zum 30.06.2026 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzurichten. Bei einem Gesamtenergieverbrauch von 1 GWh bis unter 3 GWh ist ein vereinfachtes Energiemanagementsystem zu etablieren.
Finanzielle Sanktionen bei Nichterfüllung sind geplant.
Die Bundesländer müssen die Zielstellungen aus dem Bundesgesetz zeitnah in Landesrecht umsetzen. Details der kommunalen Einsparverpflichtungen wird eine Landesverordnung regeln.
Das Energieeffizienzgesetz finden Sie hier:
-
Aktuelle Termine finden Sie auf unserer Webseite https://energieagentur.wfbb.de/termine-und-events
-
Save the Date: 14. Informationsveranstaltung zum kommunalen Klimaschutz am 18.04.24, Potsdam