Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Informationsblatt Energie Kommunal. Die Energieagentur des Landes Brandenburg informiert über aktuelle Entwicklungen im Energiebereich für den kommunalen Raum. Diesen Service erhalten Sie in unregelmäßigen Abständen – immer dann, wenn es Neuigkeiten gibt.
Informationsblatt Energie Kommunal 2/2023 - 01.09.2023
- Kommunales Energiemanagement - neues Projekt zum Einstieg ins kommunale Energiemanagement für Brandenburger Kommunen – noch 5 freie Plätze
- Die Energieagentur Brandenburg startet mit einem neuen Projekt für Brandenburger Kommunen, die in ein systematisches Energiemanagement nach dem Standard Kom.EMS einsteigen möchten. Für die Einführung ist eine Förderung von 70 - 90 % der Personal- und Sachkosten über die Kommunalrichtlinie möglich.
- Weitere Informationen - https://energieagentur.wfbb.de/unsere-services/fuer-kommunen-und-landkreise/kommunales-energiemanagement-mit-komems
- Veröffentlichung des Wärmekataster Brandenburg im Energieportal:
- In der Pressekonferenz am 30.08.2023 kündigte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) die Veröffentlichung des Wärmekatasters im Energieportal an. https://energieagentur.wfbb.de/aktuelles/pressemitteilungen/waermekataster-bestands-und-potenzialanalyse-fuer-den-brandenburger-waermesektor
- Derzeit verfügbar ist die Bestands- und Potenzialanalyse: https://energieportal-brandenburg.de/cms/inhalte/tools/werkzeugkasten-kommunale-waermeplanung
- Das Prognosemodell, mit dem die Zukunftsszenarien berechnet werden können, wird ab Herbst 2023 verfügbar sein.
- Für alle interessierten Kommunen wird die Energieagentur am 06.10.2023 10 Uhr digital einen Workshop geben, bei dem die Funktionalitäten und Instrumente detailliert erläutert werden. Anmeldung unter: https://energieagentur.wfbb.de/termine-und-events/das-waermekataster-im-energieportal-einfuehrung-die-funktionalitaeten-des-waermekatasters
- Neue Veröffentlichung des Difu: Kommunale Wärmeplanung in kleinen Kommunen – Antworten auf die 10 wichtigsten Fragen
- Reisekosten-Stipendium: Konferenz Kommunale Wärmeplanung
- Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmeplanung veranstaltet am 20.09.2023 von 10 - 21 Uhr eine Konferenz zur Kommunalen Wärmeplanung (https://www.kww-halle.de/veranstaltungen/detail/kww-konferenz-detail). Für Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen werden die Reisekosten für die Bahnfahrt nach Halle zur Verfügung gestellt (https://www.kww-halle.de/veranstaltungen/kww-stipendium).
- Veröffentlichung Dena-Studie „Vernetzte Wärmeversorgung in Bestandsquartieren – Handlungsstrategien und Anwendungsfälle für die Initiierung, Planung und Umsetzung vor Ort“
- Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
- Kommunen können Interessenbekundung bis zum 15.09.2023 digital einreichen. Alle Informationen und Formulare finden Sie unter nachfolgendem Link:
- BBSR - Aufrufe - Projektaufruf 2023 zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK)
- Förderaufruf innovative und modellhafte Klimaschutzprojekte zur Ressourceneffizienz
- Förderprogramm des BMUV für Kommunen im Ländlichen Raum
- Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat am 14.07.2023 ein Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz (und Klimaanpassung) in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“ veröffentlicht. Das neue Förderprogramm unterstützt Kommunen und kommunale Einrichtungen im ländlichen Raum bei Maßnahmen zu natürlichem Klimaschutz und Klimaanpassung durch blaugrüne Infrastruktur (z.B. Pflanzung von Bäumen und Hecken, Verbesserung des Wasserrückhalts, Renaturierung von Gewässern sowie Entsiegelung). Aktuelles Einreichungsfenster für eine Antragsskizze ist vom 01.08. bis 31.10.2023. Mehr Information und Termine für Onlineseminar zur Skizzenausarbeitung finden Sie auf den Webseiten der ZUG gGmbH.
- Kommunale Wärmeplanung - Kommunalrichtlinie
- Weiterhin können Kommunen, die nicht gesetzlich verpflichtet sind, die Impulsförderung beantragen. Dies trifft derzeit auf alle Kommunen in Brandenburg zu.
- Die Kommunalrichtlinie unterstützt Sie bei der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung mit der Förderung eines externen Dienstleisters. Noch bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 % (bzw. 100% für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten)
- Weitere Informationen finden Sie in der Kommunalrichtlinie unter Punkt 4.1.11
- https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/erstellung-einer-kommunalen-waermeplanung
- Wie ist der Stand beim Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung?
- Am 16.08.2023 wurde das Wärmeplanungsgesetz vom Bundeskabinett beschlossen. Nach der ersten Befassung im Bundesrat am 29.09.2023 wird der Entwurf dann in den Bundestag gehen und voraussichtlich zum 01.01.2024 gemeinsam mit dem Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten. Die wichtigsten Inhalte des Entwurfs:
- Welche Kommunen sollen zur Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet werden? Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern werden bis 30.06.2026, Kommunen mit weniger Einwohner bis 30.06.2028, verpflichtet. Es soll die Möglichkeit bestehen, von Seiten des Landes ein vereinfachtes Verfahren für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern einzuführen.
- Erneuerbare Energien in Wärmenetzen: ab 2024 sollen neue Netze einen EE-Anteil (bzw. unvermeidbare Abwärme) von 65% erreichen, bis 2030 sollen bestehende Netze mind. 30% EE oder/und Abwärme enthalten, bis 2040 mind. 80% und bis 2045 soll das Wärmenetz fossilfrei sein.
- Finanzielle Förderung: Von 2024 bis 2028 stellt der Bund 500 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und den Ländern regelt die Verteilung der finanziellen Mittel nach einem festen Schlüssel an die Kommunen.
- Datenbeschaffung: Es sollen nur bereits vorhandene Daten genutzt werden, die der Datenschutzgrundverordnung entsprechen.
- Offizielle Informationen zum Wärmeplanungsgesetz können Sie auf der Seite des BMWSB nachlesen: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/WPG/WPG-node.html
- Eine aktuelle Übersicht zum Gesetzgebungsverfahren und eine Zusammenfassung zu dem Gesetzesentwurf finden Sie beim KWW: Gesetzgebung im Wärmesektor - Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (kww-halle.de)
- Aktuelle Termine finden Sie auf unserer Webseite https://energieagentur.wfbb.de/termine-und-events
- Auszug anstehender Termine:
- 06.10.2023, 10 Uhr: Online Veranstaltung „Einführung in die Funktionalitäten des Wärmekatasters Brandenburg“: https://energieagentur.wfbb.de/termine-und-events/das-waermekataster-im-energieportal-einfuehrung-die-funktionalitaeten-des-waermekatasters
- Save the date: 12.10.2023 - 13. Informationsveranstaltung Kommunaler Klimaschutz in Potsdam
Informationsblatt Energie Kommunal 1/2023 - 26.05.2023
- Kommunales Energiemanagement - neues Projekt zum Einstieg ins kommunale Energiemanagement für Brandenburger Kommunen
- Die Energieagentur Brandenburg startet mit einem neuen Projekt für Brandenburger Kommunen, die in ein systematisches Energiemanagement nach dem Standard Kom.EMS einsteigen möchten. Für die Einführung ist eine Förderung von 70 - 90 % der Personal- und Sachkosten über die Kommunalrichtlinie möglich.
- An zwei Terminen werden wir über den Projektablauf, Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangebote der Energieagentur informieren.
- Wer sollte teilnehmen? Leitungsebene und Entscheidungsträger, Mitarbeitende des Liegenschaftsamtes/Bauverwaltung, Kämmerei
- Melden Sie sich gleich online an:
- Montag, 12.06.2023, 09:00 – 10:30 Uhr, online https://energieagentur.wfbb.de/termine-und-events/projekt-komems-informationsveranstaltung-12062023 oder
- Freitag, 30.06.2023, 09:00-10:30 Uhr, online https://energieagentur.wfbb.de/termine-und-events/projekt-komems-informationsveranstaltung-30062023
- Energieportal Brandenburg – neue Daten
- Ab sofort sind im Energieportal die EEG Basisflächen für potenzielle EEG Anlagen nach dem neuen EEG 2023 abgebildet. Die Potenziale der Solarfreiflächen erhöhen sich aufgrund der geänderten Regelung von 26,4 GW auf 67,3 GW. Der größte Anteil liegt bei den Randstreifen von Bundesautobahnen und Bahnstrecken mit 65,3 GW.
- Link Energieportal: https://energieportal-brandenburg.de/cms/inhalte/daten-karten/statistiken/solarbericht/info/2020-12000000
- Zudem können nun auch die Schutzgebiete eingesehen werden, die häufig ein Ausschlusskriterium für Freiflächenanlagen darstellen: Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet, Nationalpark, Naturpark, Biosphärenreservat, Schutzgebiet: Fauna-Flora-Habitat-Gebiet und Vogelschutzgebiet
- Link Energieportal: https://energieportal-brandenburg.de/cms/inhalte/tools/solaratlas-brandenburg/freiflaechen
- Windenergie – Musteranschreiben Beteiligung EEG 2023 § 6 Bestandsanlagen
- Nach dem EEG gilt seit 01.01.2023: Anlagenbetreiber sollen Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, finanziell beteiligen. Auch für bestehende Anlagen ermöglicht das EEG 2023 eine finanzielle Teilhabe der Kommunen auf freiwilliger Basis. Im Energieportal finden Sie dazu ein Musteranschreiben, das Sie nutzen können, um mit dem Anlagenbetreiber dazu in Kontakt zu treten.
- Link Energieportal: https://energieportal-brandenburg.de/cms/inhalte/themen/wind/kommunale-teilhabe
- Freiflächenanlagen – Mustervertrag nach dem neuen EEG 2023 §6
- Auch für PV-Freiflächenanlagen wurde mit dem §6 EEG die Möglichkeit einer kommunalen Beteiligung geschaffen. Diese wurde mit dem überarbeiteten EEG 2023 auch auf bestehende Anlagen ausgeweitet. Standortgemeinden dürfen bei neuen und bestehenden Solarparks sowie bei Solarpark-Repowering Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden. Die Beteiligung der Standortkommunen ist freiwillig und erfordert eine vertragliche Regelung. Unter www.sonnesammeln.de finden Sie zu diesem Zweck kostenlose Musterverträge als Hilfestellung für alle Beteiligten.
- Link Musterverträge: https://sonne-sammeln.de/mustervertrag/
- Neuer Praxisleitfaden Klimaschutz
- Der Praxisleitfaden „Klimaschutz in Kommunen“ ist nun digital verfügbar. Der Leitfaden ist vor allem für das Klimaschutzpersonal in Kommunen und Organisationen konzipiert und steht kostenfrei zum Download zur Verfügung.
- Link Praxisleitfaden: https://leitfaden.kommunaler-klimaschutz.de/
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Brandenburg Paket - 41,5 Millionen Euro für kommunalen Klimaschutz und Energieeinsparung: Kommunen, Landkreise und kreisfreie Städte erhalten Mittel aus dem Brandenburg-Paket
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Das Brandenburger Klimaschutzministerium unterstützt in dem bisher größten Paket für den kommunalen Klimaschutz in Brandenburg die Kommunen im Land bei der Umsetzung von Transformations- und Klimaschutzmaßnahmen. Die entsprechende Richtlinie des Brandenburg-Pakets wurde am 24.05.2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Die Auszahlung der Mittel erfolgt ohne bürokratischen Mehraufwand für die Kommunen. Damit erhalten die brandenburgischen Kommunen, Landkreise und kreisfreien Städten zusätzlich einmalig im Jahr 2023 21 Millionen Euro und im Jahr 2024 20,5 Millionen Euro für Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz.
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Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des MLUK https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~25-05-2023-brandenburg-paket
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- Energiemanagement - Kommunalrichtlinie
- 10-20 % Energiekosten einsparen! Mit der Implementierung eines Energiemanagementsystem ist dies möglich. Der Bund unterstützt diese Maßnahme über die Kommunalrichtlinie. Neben der Personalkostenförderung des Energiemanagers wird auch die Beschaffung notwendiger Hard- und Software unterstützt.
- Weitere Informationen finden Sie in der Kommunalrichtlinie unter Punkt 4.1.2 – Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/implementierung-und-erweiterung-eines-energiemanagements
- Kommunale Wärmeplanung - Kommunalrichtlinie
- Kommunale Wärmeplanung ist derzeit in aller Munde. Die Kommunalrichtlinie unterstützt Sie bei der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung mit der Förderung eines externen Dienstleisters. Noch bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90% (bzw. 100% für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten).
- Weitere Informationen finden Sie in der Kommunalrichtlinie unter Punkt 4.1.11 https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/erstellung-einer-kommunalen-waermeplanung
- Vereinfachte Genehmigungsverfahren für PV-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenstrecken
- Eine neue Regelung im Baurecht ermöglicht vereinfachte Genehmigungsverfahren für PV-Freiflächenanlagen auf bestimmten Flächen entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenstrecken. Die Privilegierung bezieht sich nur auf Flächen mit einem maximalen Abstand von 200 Metern vom äußeren Fahrbahnrand. Für Vorhaben solcher Art muss demnach kein Bebauungsplan erstellt werden. Das nach wie vor notwendige Zulassungsverfahren prüft, ob öffentliche Belange oder Ziele der Raumordnung entgegenstehen.
- Weitere Informationen finden Sie im Energieportal: https://energieportal-brandenburg.de/cms/inhalte/themen/sonne/anwendung-photovoltaik/genehmigung
- Aktuelle Termine finden Sie auf unserer Webseite https://energieagentur.wfbb.de/termine-und-events
- Auszug anstehender Termine:
- Kommunalbeteiligung an Solarparks – den neuen Mustervertrag rechtssicher anwenden 06.06.2023
- Klimabündnis Stadtentwicklung „Innovative Lösungen für die Wärmewende“ 06.06.2023
- Projekt Kom.EMS Informationsveranstaltungen
- Workshop Region Ost zur Sektorenkopplung: Kommunale Potenziale und Einbindung von Akteur*innen zur erfolgreichen Projektumsetzung 20.06.2023
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