13.12.2024
Das Energieeffizienzgesetz ist seit einem Jahr in Kraft. Dort finden sich für öffentliche Stellen Berichtspflichten und Einsparverpflichtungen, bezogen auf den Energieverbrauch. Das Land Brandenburg wird die Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) an die Kommunen mit einer Landesverordnung umsetzen.
Was wissen wir heute schon darüber? Was kommt auf die Kommunen und Landkreise zu? In einem ersten Schritt werden die Verbrauchsdaten der kommunalen Liegenschaften erhoben werden müssen, und zwar gebäudescharf – dafür bieten sich ein Energiecontrolling oder ein Energiemanagementsystem an. Einige kommunale Verwaltungen sind dafür bereits vorbereitet, bei vielen anderen sind aber sicherlich noch grundlegende Fragen offen.
An dieser Stelle möchten wir mit dem 25. Arbeitskreis „Energiemanagement in kleineren Kommunen“ in einer Online-Veranstaltung (MS Teams) ansetzen. Wie unterscheiden sich Energiedatenerfassung, Energiecontrolling und Energiemanagement? Was ist für meine Kommune notwendig, sinnvoll und leistbar? Welche Voraussetzungen erfordern die einzelnen Vorgehensweisen? Welche Unterstützungsangebote gibt es von der Landesenergieagentur?