Seit über einem Jahr können Kommunen finanziell von PV-Freiflächenanlagen profitieren. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) gelten seit dem 1. Januar 2023 neue Regeln, um Standortkommunen am Betrieb von neuen und bestehenden PV-Freiflächenanlangen zu beteiligen. Vor diesem Hintergrund haben wurde der Mustervertrag zur Kommunalbeteiligung aktualisiert.

Bei neuen und repowerten Solarparks sowie bei Bestandsanlagen sollen den Standortgemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden. Der Vorteil: Gemeinden haben so jährlich gut planbare und frei verwendbare Einnahmen zur Verfügung.

In diesem Webinar erfahren Sie, welche Vorgaben des neuen § 6 EEG 2023 zu beachten sind, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. Gemeinsam mit dem DStGB und der Kanzlei bbh stellt der bne den genauen Ablauf der Kommunalbeteiligung Schritt für Schritt vor. Dadurch wird die Umsetzung der Kommunalbeteiligung für alle Akteure einfacher.

6.06.2023 von 10:00 – 11:00 Uhr

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