Im zweiten Teil unserer IHK-Webinar-Reihe Energie des Jahres 2024 behandeln wir das Thema "Strom- und Energiesteuerentlastungsmöglichkeiten für Unternehmen".

Das Strom- und Energiesteuerrecht bietet zahlreiche Steuerbefreiungen und Entlastungsmöglichkeiten für Unternehmen des produzierenden Gewerbes der Sektoren Bau, Bergbau, verarbeitendes Gewerbe sowie Energie- und Wasserversorgung.

Wie Unternehmen der genannten Sektoren die Entlastungsmöglichkeiten nutzen und damit die Energiekosten senken können, möchten wir am 16.04.2024 von 14:00 – 15:30 Uhr in unserem Webinar aufzeigen. Dazu stehen uns Experten von der Unternehmens- und Steuerberatung Kortmöller zur Seite.

Die Anmeldung für das Webinar erfolgt über die IHK Potsdam unter diesem Link. Das Webinar wird online mittels Microsoft Teams durchgeführt.

Zum Hintergrund:

Mit dem am 22.12.2023 verabschiedeten Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 ist eine Absenkung der effektiven Stromsteuerbelastung für Unternehmen für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen worden, wodurch die Energiekostenbelastung um bis zu 20 Euro je Megawattstunde gemindert werden kann. Wichtig ist, dass die meisten Entlastungen nur durch form- und fristgerechten Antrag beim zuständigen Hauptzollamt gewährt werden können. Es ergeben sich jedoch regelmäßig Unklarheiten im Hinblick auf die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen und Abgrenzungsschwierigkeiten, da insbesondere nur der betrieblich genutzte Strom begünstigt ist. Daneben sind die speziellen verfahrensrechtlichen Vorschriften des Energie- und Stromsteuerrechts zu beachten. Entlastungsanträge sind jährlich bis zum 31. Dezember des Folgejahres abzugeben.

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