20.02. 2024

Zeit: 09:00 - 09:45 Uhr
Ort: Online

Webinarreihe: Heizungsgesetz und Heizungsförderung – Neue Anforderungen und Neue Investitionshilfen für Wohn- und Nichtwohngebäude

Mit der Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes, verbreitet auch als Heizungsgesetz bekannt, hat der Gesetzgeber das Aus für fossil befeuerte Heizkessel bis zum Jahr 2045 beschlossen. Neu eingebaute Heizungsanlagen müssen zukünftig im Grundsatz mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Darüber hinaus bringt das Gesetz eine Reihe weiterer Regelungen mit sich, wie bspw. Prüf- und Optimierungspflichten für Wärmepumpen und Heizungsanlagen oder Nachrüstverpflichtungen zur Gebäudeautomation und -steuerung für bestimmte Nichtwohngebäude. Parallel ist zum 1. Januar 2024 auch die überarbeitete Richtline „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ in Kraft getreten, mit der auch die neue Heizungsförderung umgesetzt wird. In dieser Webinarreihe können Sie sich über die wesentlichen Inhalte der neuen Heizungsförderung und die rechtlichen Neuerungen des Gebäudeenergiegesetzes informieren.

Gemeinsam mit dem Unternehmensnetzwerk Klimaschutz (UNK) organisiert die DIHK im Rahmen ihrer Kampagne #machen.sparen.profitieren die Webinrreihe „Heizungsgesetz und Heizungsförderung – Neue Anforderungen und neue Investitionshilfen für Wohn- und Nichtwohngebäude“. Neben der Heizungsförderung widmen sich die Kolleginnen und Kollegen den neuen rechtlichen Anforderungen für Nichtwohngebäude und (vermietete) Wohngebäude. 

 

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