Was ist unter den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen zu tun, wenn in einer kommunalen Liegenschaft die Heizung erneuert werden muss? Diese Frage stand beim 23. Arbeitskreis „Energiemanagement in kleineren Kommunen“ am 01.12.2023 in Potsdam im Mittelpunkt der Diskussion. Ausgehend vom aktuellen Stand der Gesetzgebung Gebäudeenergiegesetz (GEG), Wärmeplanungsgesetz (WPG) und Energieeffizienzgesetz (EnEfG) haben wir ein Fallbeispiel aus dem Amt Barnim-Oderbruch genauer betrachten und mit Ihnen gemeinsam Lösungsansätze erörtert.

Präsentationen