Mit dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) wurde im § 6 EEG die Möglichkeit geschaffen, Kommunen an Solarparks zu beteiligen. Die rechtssichere Beteiligung von Standortgemeinden am Betrieb von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist gesetzlich verankert worden und gilt sowohl für geförderte Solarparks, die über die Ausschreibungen des EEGs realisiert werden, als auch für Solarparks, die als PPA-Projekte („Power Purchase Agreement“) ohne Förderung umgesetzt werden. Bei neuen Solarparks dürfen den Standortgemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden.
Auf SonneSammeln finden Sie einen kostenfreien Mustervertrag für die kommunale Beteiligung, ein Beiblatt mit nützlichen Erläuterungen zu den Vertragsinhalten und weitere Informationen zum rechtssicheren Vertragsschluss.
Mit dem § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2021 wurde eine Regelung geschaffen, die es ermöglicht, Gemeinden im Umfeld zukünftiger Windenergieanlagen finanziell stärker von der Windenergienutzung vor Ort profitieren zu lassen. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinden soll dazu beitragen, die Akzeptanz der Windenergieanlagen vor Ort wirkungsvoll zu verbessern.
Die Fachagentur Windenergie an Land hat gemeinsam mit deren Mitgliedern einen Mustervertrag für die kommunale Beteiligung an Windenergieanlagen erstellt. Den Mustervertrag und zusätzliche Informationen finden Sie auf der Website der Fachagentur Windenergie an Land.